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BGH, 06.03.1952 - 5 StR 126/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ...
- BGH, 18.06.1953 - 4 StR 115/53
Rechtsmittel
Ein solcher Missbrauch der Amtsstellung stellt keine Privattätigkeit, sondern eine pflichtwidrige Amts handlung dar (RGSt 69, 393, 394; 70, 166, 172; BGH 5 StR 126/52 vom 6. März 1952; vgl. auch RGSt 77, 75, 76).Sie entspricht dem Gesetzeszweck und den Bedürfnissen des öffentlichen Dienstes und ist mit dem Begriff der in das Amt einschlagenden pflichtwidrigen Handlung, wie er vom BGH im Urteil 5 StR 126/52 vom 6. März 1952 übernommen worden ist, ohne weiteres vereinbar.